EU ersetzt China-Strafzölle durch Mindestpreise – Leitlinien veröffentlicht
Die Europäische Kommission hat am 12. Januar 2026 ein Leitliniendokument veröffentlicht, das den seit Oktober 2024 geltenden Ausgleichszöllen auf batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) aus China eine Alternative zur Seite stellt: verbindliche Mindestpreis-Zusagen. Statt der Zölle von 7,8 bis 35,3 Prozent können sich chinesische Hersteller verpflichten, ihre Elektroautos in der EU nicht unter einem festgelegten Mindestpreis zu verkaufen.
Wie die Zusagen funktionieren sollen
Das Dokument beschreibt, welche Punkte ein mögliches Preisangebot abdecken muss: den Mindestimportpreis, die Vertriebskanäle, das Verbot der Quersubventionierung (Cross-Compensation) sowie künftige Investitionen in der EU. Die Preise müssen so bemessen sein, dass sie den schädigenden Effekt der Subventionen ausgleichen – also in der Wirkung den bisherigen Zöllen entsprechen.
Für Hersteller wie BYD, Geely oder SAIC hätte das einen Vorteil: Sie könnten den Aufschlag als Marge behalten, statt ihn als Zoll an die EU-Kasse abzuführen. Europäische Hersteller blieben weiterhin vor besonders günstigen Importen geschützt.
Einordnung für deutsche Autofahrer
Für Käuferinnen und Käufer in Deutschland bedeutet das System vor allem eines: Die Zeit besonders aggressiver Kampfpreise chinesischer Importmodelle dürfte vorbei sein. Modelle, die unter dem jeweiligen Mindestpreis lägen, werden entweder teurer oder kommen über lokal in Europa gefertigte Varianten in den Handel. Ob ein Hersteller den Zoll- oder den Mindestpreis-Weg wählt, entscheidet künftig mit über den Endpreis im deutschen Autohaus.
Zusammenfassung auf Basis der Berichterstattung von electrive. Details und Originalmeldung über den Quell-Link.

