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China streicht Kfz-Steuer-Rabatte für E-Nutzfahrzeuge und Spritsparer ab 2027

Chinas Regierung beendet ab 2027 Steuervergünstigungen für energieeffiziente Fahrzeuge (Verbrenner mit Spritspartechnik) und E-Nutzfahrzeuge. Reine Elektro-Pkw und Brennstoffzellen-Pkw bleiben steuerfrei.

China streicht Kfz-Steuer-Rabatte für E-Nutzfahrzeuge und Spritsparer ab 2027

China streicht Kfz-Steuer-Rabatte für E-Nutzfahrzeuge und Spritsparer ab 2027

Chinas Finanzministerium, die Steuerbehörde und das Industrie- und Informationsministerium (MIIT) haben angekündigt, dass ab dem 1. Januar 2027 die bisherigen Steuervergünstigungen für zwei Fahrzeugkategorien auslaufen: die 50-prozentige Kfz-Steuerermäßigung für energieeffiziente Fahrzeuge (Verbrenner mit Spritspartechnik) sowie die vollständige Steuerbefreiung für reine Elektro-Nutzfahrzeuge (BEV), Plug-in-Hybride (PHEV, inklusive Range-Extender EREV) und Brennstoffzellen-Nutzfahrzeuge. Die Kfz-Steuer (车船税) ist eine jährliche Vermögenssteuer, die auf Fahrzeuge und Schiffe erhoben wird.

Hintergrund der Steuerreform

Die Vergünstigungen waren 2012 eingeführt worden, um den Absatz umweltfreundlicher Fahrzeuge zu fördern. Laut den zuständigen Ministerien hat sich der Markt inzwischen so weit entwickelt, dass die Subventionen nicht mehr notwendig sind. Insbesondere der Durchschnittspreis von Plug-in-Hybrid-Pkw lag 2025 bei umgerechnet etwa 27.900 € (ca. 218.000 Yuan), einige Modelle kosteten über 128.000 € (über 1 Million Yuan). Die Rückkehr zur vollen Besteuerung diene der Steuergerechtigkeit und solle die Umverteilungswirkung der Steuer stärken.

Ausnahmen bestätigt

Wichtig: Reine Elektro-Pkw und Brennstoffzellen-Pkw unterliegen nach dem chinesischen Kfz-Steuergesetz grundsätzlich nicht der Steuer – sie bleiben weiterhin befreit. Die Änderung betrifft ausschließlich Nutzfahrzeuge und energieeffiziente Verbrenner. Im Jahr 2025 wurden in China 16,49 Millionen neue Energie-Pkw (NEV) verkauft; der Anteil am Neuwagenmarkt überstieg 50 Prozent.

Die Behörden betonten, dass die ab 2027 besteuerte Fahrzeuggruppe – ähnlich wie konventionelle Verbrenner – als hochwertige Wirtschaftsgüter gelten, weshalb eine volle Besteuerung sachgerecht sei.


Diese Ankündigung betrifft ausschließlich den chinesischen Markt. Für den deutschen und europäischen Markt ergeben sich keine direkten Änderungen. Reine Elektro-Pkw bleiben in China von der Kfz-Steuer befreit – eine vergleichbare Steuerbefreiung in Deutschland (z. B. für E-Autos bis Ende 2030) bleibt ebenfalls unberührt.

HybridPHEVAbsatz