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BYD übernimmt Haftung bei Stadtpiloten-Unfällen

BYD garantiert ab sofort vollständige Schadensübernahme bei Unfällen mit dem Stadtpiloten CNOA. Erster Fall binnen 24 Stunden reguliert – Modell für die Branche?

BYD übernimmt Haftung bei Stadtpiloten-Unfällen

BYD übernimmt Haftung bei Stadtpiloten-Unfällen

BYD (比亚迪) hat einen branchenweit bislang einmaligen Schritt gewagt: Der Hersteller bietet allen Besitzern der Fahrassistenzsysteme „God‘s Eye“ Version A und B eine einjährige Haftungsübernahme für Unfälle während der Nutzung des City Navigation on Autopilot (CNOA) – also des Stadtpiloten. Die Regelung: Tritt während der aktivierten Funktion ein verschuldeter Unfall ein, übernimmt BYD sämtliche direkten Schäden am eigenen Fahrzeug sowie Schäden Dritter – ohne Obergrenze und ohne Auswirkung auf die Beitragsklasse der Kfz-Versicherung.

Nur einen Tag nach Bekanntgabe des Services kam es zum ersten realen Testfall. Am Abend des 29. Mai streifte ein Denza Z9GT in Shenzhen – ausgestattet mit dem System „God‘s Eye 5.0“ – im CNOA-Modus ein vorausfahrendes Fahrzeug. Die Fahrerin griff erst beim Zusammenstoß manuell ein. Der Schaden: Kratzer in der Folierung (Black-Warrior-Design). Nach der Meldung bei BYD dauerte die technische Untersuchung weniger als 24 Stunden. Am 30. Mai bestätigte der Hersteller, dass der Vorfall unter die Haftungsgarantie fällt – vollständige Übernahme der Reparaturkosten.

Haftungsfrage bei L2-Systemen: BYD geht in die Offensive

Der Hintergrund: In China wie in Europa bleiben Fahrer bei L2-Assistenzsystemen rechtlich stets in der Verantwortung. Die Werbung vieler Hersteller mit Begriffen wie „L2++“ oder „quasi-autonom“ sorgt jedoch für Verwirrung. BYD verspricht nun mit seinem „Safety Net“ Abhilfe: Wer den CNOA-Modus ordnungsgemäß nutzt (vorheriger Lerntest in der BYD-App erforderlich), muss im Schadensfall nicht um die Kostenregulierung bangen.

Wichtig: Der Dienst ist kein Versicherungsprodukt. Er ersetzt weder die Haftpflicht- noch die Vollkaskoversicherung. Er greift nur, wenn nach technischer Prüfung zweifelsfrei ein Systemversagen festgestellt wird. Andere Assistenzfunktionen wie adaptiver Tempomat (ACC) oder Autobahnpilot (HNOA) sind ausgenommen.

Mit der schnellen Abwicklung will BYD Vertrauen schaffen. Die Entscheidung des Herstellers, erstmals die wirtschaftliche Verantwortung für L2-Unfälle zu übernehmen, könnte ein Präzedenzfall sein. Für die Branche bleibt jedoch die Frage, ob dieses Modell skalierbar ist – oder ob es ein zu hohes Risiko birgt.


BYD ist in Deutschland mit mehreren Modellen vertreten, darunter der Atto 3 und der Dolphin. Eine Einführung des Haftungsmodells für europäische Märkte ist bislang nicht angekündigt. Das Assistenzsystem „God‘s Eye“ ist in China auf ausgewählten Modellen verfügbar.

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